Die Ausbildung der Angler ist ein wichtiger Bestandteil der Vereinsarbeit. Dabei geht es einerseits um die Weiterbildung der Vereinsmitglieder in Form von Vorträgen und andererseits um die Ausbildung zur Fischereischeinprüfung.

Der Fischereischein ist die behördliche Erlaubnis zum Fischfang und Voraussetzung zum Kauf einer Angelerlaubnis. Er wird auf Antrag nach einer bestandenen Prüfung erteilt. Die Fischereischeinpflicht besteht in Mecklenburg-Vorpommern ab vollendetem 14. Lebensjahr. Die Erteilung ist auch ab dem 10. vollendeten Lebensjahr möglich. Die Lehrgänge in Vorbereitung der Fischereischeinprüfung werden durch zwei qualifizierte Lehrberechtigte, Angelfreund Winfried Wilke und Angelfreund Ulrich Meier durchgeführt. Beide besitzen langjährige Erfahrungen in der Ausbildung der Angler.

Kontaktadressen:

  • Winfried Wilke
    Gartenstraße 11, 17495 Karlsburg
  • Ulrich Meier (Meier´s Anglerladen)
    Kurze Straße 1, 17440 Kröslin
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