Sportboothäfen

Sportboothäfen sind Wasser‐ und Grundflächen, die als ständige Anlege‐ oder zusammenhängende Liegeplätze für Sportboote bestimmt sind oder benutzt werden. Marinas, Yachtclubs, Wasserwanderrastplätze, Bootsschuppen‐/Bootshausanlagen mit Außenliegeplätzen sind Sportboothäfen gleichgesetzt. Gleiches gilt, wenn sich diese im Privateigentum befinden.

Publikumsverkehr

1. Publikumsverkehr im Sportboothafen umfasst Aktivitäten, wie:

  • den landseitigen Zutritt
  • das Ein‐ und Auslaufen von Booten
  • das Betreiben des Angelsports
  • den Aufenthalt und die Übernachtung auf einem Boot sowie im Sportboothafen
  • Nutzung der Ver‐ und Entsorgungseinrichtungen (sanitäre Einrichtungen, Strom, Wasser usw.)
  • gemeinschaftliche Winterlageraktionen wie Trailern und Kranen
  • die Durchführung von Arbeiten an Booten

2. Neben dem verantwortlichen Betreiber/Eigentümer ist der Zutritt lediglich durch zwei Personen bzw. von Angehörigen eines gemeinsamen Hausstandes gestattet.

3. Um Gefahren abzuwehren und um Störungen zu beseitigen, dürfen folgende Tätigkeiten zur Eigentums‐ und Verkehrssicherung vorgenommen werden:

  • Leinenkontrolle bei relevanten Änderungen meteorologischer und hydrologischer Bedingungen
  • eine einmalige, notwendige Verbringung von Sportbooten zum angestammten Liegeplatz, sofern sie aus dem Winterlager bzw. einer Werft ins Wasser gebracht wurden

Änderung zu Winterlagerregelungen

Aufgrund der bereits Mitte September festzustellenden Einwanderung der Süßwasserfischarten in den Hafen Stralsund und den unteren Ryck bei Greifswald hat die obere Fischereibehörde die Allgemeinverfügungen zur Fischereiausübung im Hafen Stralsund vom 24. September 2014 (AmtsBl. M-V/AAz. S. 597), zuletzt geändert am 19. September 2017 (AmtsBl.M-V/AAz. S. 434) und die Allgemeinverfügung zur Fischereiausübung am unteren Ryck vom 24. September 2014 (AmtsBl.M-V/AAz. S. 598), zuletzt geändert am 20. Oktober 2015 (AmtsBl.M-V/AAz. S. 554) geändert und die zeitliche Geltung der Einschränkungen des Fischfanges auf den Zeitraum vom 12. Oktober bis einschließlich 10. März des Folgejahres festgelegt.

Die Veröffentlichung der Änderungen wird am 5. Oktober 2020 im Amtlichen Anzeiger Nr. 42 (Anlage zum Amtsblatt M-V) bekannt gegeben.

Anschrift des LAV M-V e.V.

Liebe Angelfreunde,
durch die Eingliederung von Görslow in die Gemeinde Leezen hat sich die Postanschrift mit Angabe des Bestimmungsortes und der Postleitzahl geändert. Damit in Zukunft eine schnelle Zustellung der Briefe und Pakete sichergestellt werden kann, bitte ich darum, zukünftig nur noch folgende Anschrift zu verwenden:

Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
OT Görslow
Siedlung 18 a
19067 Leezen